Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten ein Honorar zu vereinbaren:
Bei einem Pauschalhonorar wird ein Betrag unabhängig vom Verkauf des Buches festgelegt. Dieses Modell ist dann möglich, wenn nur einmalig vergütet werden soll, bspw. wenn sehr viele Autor*innen einen gemeinsamen Band veröffentlichen.
In der Regel vereinbaren wir allerdings Absatzhonorare. Autor*innen bekommen bei einem Absatzhonorar einen festen Anteil pro verkauftem Buch. Die Honorarabrechnung erfolgt dann jährlich. Wir orientieren uns bei unseren Verträgen an einer Beteiligung von 8-10 % des Nettoladenpreises. Bei Absatzhonoraren kann individuell ein anrechenbarer Vorschuss von 25-50% der ersten Auflage vereinbart werden. Sind mehrere Autor*innen beteiligt, teilen sie sich diesen Satz meistens zu gleichen Teilen oder nach Seitenanteilen. Unsere Auflagen bewegen sich zwischen 500 und 2.000 Exemplaren.
Beispiel: Bei einem Honorar von 9 % des Nettoladenpreises und einem Ladenverkaufspreis von 22,00 € und 500 verkauften Exemplaren ergibt sich ein Autor*innenhonorar von etwas über 900 € (1,85 € pro verkauftem Exemplar).
Anzahl verkaufte Exemplare | 1 Exemplar | 500 Exemplare |
Nettoladenpreis (Ladenpreis abzüglich MwSt.) | 20,56 € | 10.280,00 € |
Autor*innenhonorar (9% von Nettoladenpreis) | 1,85 € | 925,20 € |